
ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren und die Erbringung von Leistungen zwischen uns, der DHV Marine GmbH, Bostalstraße 24, 37115 Duderstadt, Geschäftsführer: Sven Grissmer, Amtsgericht Göttingen, HRB 3827, Telefonnummer: +49 (0) 5527 999 644, E-Mail-Adresse: sales.team@dhv-marine.de, und Ihnen als unseren Kunden.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließen wir nicht.
1.3 Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB und unserem Angebot. Maßgeblich für Art, Umfang und Ausführung der Lieferung ist zusätzlich unsere Auftragsbestätigung.
1.4 Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
1.5 Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Einkaufsbedingungen des Kunden werden weder durch widerspruchslose Entgegennahme einer Bestellung noch durch Bezugnahme in Bestellformularen, Rahmenverträgen oder Lieferantenportalen Vertragsinhalt.
1.6 Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müssten.
2. Vertragsschluss
2.1 Nach Zugang Ihrer unverbindlichen Anfrage bei uns werden wir Ihnen ein individuelles Angebot per E-Mail zusenden oder Ihnen anderweitig zukommen lassen. An dieses Angebot sind wir für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Angebotsabgabe gebunden. Enthält das Angebot eine abweichende Gültigkeitsdauer, gilt diese vorrangig. Der Zwischenverkauf der angebotenen Artikel bleibt vorbehalten. Unsere Angebote sind ausschließlich für den adressierten Kunden bestimmt und vertraulich im Sinne der Ziffer 13.
2.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie unser Angebot durch eine Annahmeerklärung, die auch konkludent durch die Bezahlung der bestellten Artikel erfolgen kann, annehmen. Für Inhalt und Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgeblich.
2.3 Technische Angaben, Abbildungen, Zeichnungen sowie Maß- und Gewichtsangaben in Katalogen, Prospekten und sonstigen Unterlagen sind Näherungswerte und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar. Konstruktions-, Werkstoff- und Formänderungen des Herstellers bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und die Funktion des Artikels nicht beeinträchtigen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Preise verstehen sich netto in Euro ab Werk Duderstadt (EXW, Incoterms 2020), zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich Verpackungs-, Versand-, Versicherungs-, Zoll- und Einfuhrkosten. Bei steuerfreien Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen ist der Kunde verpflichtet, die für die Steuerbefreiung erforderlichen Nachweise unverzüglich beizubringen; anderenfalls sind wir berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer nachzuberechnen.
3.2 Die Versandkosten sind in dem Angebot angegeben.
3.3 Erfolgt die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier (4) Monate nach Vertragsschluss, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen anzupassen, soweit sich unsere Bezugs-, Fracht-, Energie- oder Rohstoffkosten nach Vertragsschluss nachweislich erhöht haben. Übersteigt die Erhöhung 10 % des vereinbarten Preises, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.4 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Bei Zahlungsverzug schulden Sie Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.5 Zahlungen sind in Euro und ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto zu leisten. Sämtliche Bankgebühren und Spesen des Kunden sowie der beteiligten Korrespondenzbanken trägt der Kunde. Sind auf Zahlungen Quellensteuern oder vergleichbare Abgaben einzubehalten, erhöht sich der Zahlbetrag so, dass uns der ungekürzte Rechnungsbetrag zufließt.
3.6 Wir sind berechtigt, Lieferungen gegen Vorkasse oder gegen Stellung einer Sicherheit auszuführen, wenn der Kunde Neukunde ist, seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union hat oder wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse besorgen lassen. In diesen Fällen sind wir außerdem berechtigt, offene Forderungen sofort fällig zu stellen.
3.7 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für Sie zumutbar sind. Wenn wir Ihre Bestellung durch Teillieferungen erfüllen, entstehen Ihnen nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Ihren Wunsch, berechnen wir für jede Teillieferung Versandkosten.
4. Lieferung, Versand und Gefahrübergang
4.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk Duderstadt (EXW, Incoterms 2020), sofern nichts anderes in Textform vereinbart ist. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über; dies gilt auch dann, wenn wir die Versandkosten übernehmen oder frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Eine Transportversicherung schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden ab.
4.2 Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Ein angegebener Liefertermin bezeichnet den Tag der Versandbereitschaft ab Werk; die tatsächliche Transportzeit kommt hinzu und richtet sich nach Versandart und Zielort. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
4.3 Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger, vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Werden wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nicht rechtzeitig beliefert, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend; wir informieren den Kunden unverzüglich und erstatten bereits erbrachte Gegenleistungen, wenn die Lieferung endgültig ausbleibt.
4.4 Ereignisse höherer Gewalt – insbesondere Krieg, Embargos, Sanktionsmaßnahmen, Epidemien, Naturereignisse, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Cyberangriffe, Sperrung von Transportwegen sowie hoheitliche Maßnahmen – befreien uns für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung von der Lieferpflicht. Dauert die Störung länger als drei (3) Monate an, sind beide Parteien zum Rücktritt vom nicht erfüllten Teil des Vertrags berechtigt; Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
4.5 Ruft der Kunde die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist ab oder verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kommt der Kunde mit Zugang unserer Anzeige der Versandbereitschaft in Annahmeverzug. Wir sind berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden in unserem Lager oder bei einem Dritten einzulagern. Die Einlagerung ist für die ersten vier (4) Wochen ab Anzeige der Versandbereitschaft kostenfrei. Danach berechnen wir ein Lagergeld von 0,5 % des Nettowerts der eingelagerten Ware für jede angefangene Woche, höchstens jedoch 10 % des Nettowerts. Der Nachweis geringerer Kosten bleibt dem Kunden vorbehalten; die Geltendmachung höherer nachgewiesener Aufwendungen bleibt uns vorbehalten.
4.6 Nimmt der Kunde die Ware auch nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens zwei (2) Wochen nicht ab, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Der Schadensersatz beträgt pauschal 20 % des Nettoauftragswerts der nicht abgenommenen Ware, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist; die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt uns vorbehalten. Das Recht zum Selbsthilfeverkauf nach § 373 HGB sowie der Anspruch auf Ersatz von Mehraufwendungen nach § 304 BGB bleiben unberührt.
4.7 Die Zahlung von Vertragsstrafen für Lieferverzögerungen oder sonstige Leistungsstörungen ist ausgeschlossen, unabhängig davon, worauf die Störung beruht. Ansprüche wegen Verzugsschäden richten sich ausschließlich nach Ziffer 10.
5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
5.1 Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend machen.
5.2 Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum (Vorbehaltsware).
6.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns bereits jetzt sämtliche Forderungen aus einem solchen Weiterverkauf in Höhe unseres Rechnungsbetrages zur Sicherheit ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt; wir können die Ermächtigung widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt.
6.3 Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erfolgen stets für uns, ohne dass hieraus Verpflichtungen für uns entstehen. Wir erwerben Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände.
6.4 Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu unterrichten und alle zur Wahrung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
6.5 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen und zu diesem Zweck den Lagerort zu betreten; hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
6.6 Bei Lieferungen in Rechtsordnungen, in denen der Eigentumsvorbehalt in dieser Form nicht wirksam ist, wirkt der Kunde an allen Maßnahmen mit, die zur Begründung einer gleichwertigen Sicherheit erforderlich sind.
7. Auswahl der Ware und Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1 Die Identifikation des benötigten Ersatzteils obliegt dem Kunden. Er hat uns hierzu insbesondere Kompressortyp und die Teilenummer des Herstellers und die Angaben des Typenschilds mitzuteilen und auf Anforderung entsprechende Fotos oder Dokumentationen zur Verfügung zu stellen.
7.2 Erfolgt die Auswahl von Artikeln durch uns anhand kundenseitiger Angaben, geschieht dies auf Grundlage der übermittelten Informationen. Unsere technischen Auskünfte und Empfehlungen sind unverbindlich und begründen keine Beschaffenheits- oder Eignungsgarantie, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindliche Beschaffenheitsangabe bezeichnet werden.
7.3 Der Einbau der gelieferten Artikel darf ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal unter Beachtung der Hersteller-, Wartungs- und Betriebsvorschriften erfolgen. Der Kunde hat die Artikel vor dem Einbau auf Identität, Maßhaltigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Wird ein erkennbar abweichender oder beschädigter Artikel eingebaut, entfallen Ansprüche wegen der hierdurch verursachten Schäden.
8. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügeobliegenheit
8.1 Die Beschaffenheit der Ware bestimmt sich abschließend nach der Produktbeschreibung und unserer Auftragsbestätigung. Öffentliche Äußerungen Dritter, insbesondere der Hersteller, begründen keine darüber hinausgehende Beschaffenheit. Garantien übernehmen wir nur, soweit sie ausdrücklich in Textform als solche bezeichnet werden.
8.2 Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und Mängel nach § 377 HGB zu rügen. Offensichtliche Mängel, Transportschäden sowie Falsch- und Mindermengen sind uns innerhalb von sieben (7) Werktagen ab Ablieferung in Textform anzuzeigen; verdeckte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben (7) Werktagen nach ihrer Entdeckung. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
8.3 Die Mängelanzeige muss die Beleg- und Auftragsnummer, die betroffene Artikel- und Teilenummer, die Angaben des Typenschilds sowie eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels enthalten und ist durch aussagekräftige Fotos zu belegen. Beanstandete Artikel sind aufzubewahren und uns auf Verlangen zugänglich zu machen; eine Rücksendung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Freigabe durch uns. Ohne unsere Zustimmung dürfen beanstandete Artikel nicht zerlegt, bearbeitet oder repariert werden, soweit dies nicht zur Schadensminderung unumgänglich ist.
8.4 Bei einem Mangel leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 10.
8.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf (12) Monate ab Ablieferung der Ware. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatz, Arglist, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie der Rückgriff in der Lieferkette nach §§ 445a, 445b BGB.
8.6 Etwaige von uns gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Ziffer 8.4.
8.7 Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang durch unsachgemäßen Einbau, unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Betrieb außerhalb der Herstellervorgaben, Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe oder Öle, Nichteinhaltung der Wartungsintervalle, Überlastung, Korrosion oder durch nicht von uns freigegebene Eingriffe Dritter entstehen. Verschleißteile – insbesondere Ventile, Ventilplatten, Dichtungen, Kolben- und Ölabstreifringe, Filter, Ölabscheider, Lager und Riemen – unterliegen einem betriebsbedingten Verschleiß, der keinen Mangel darstellt.
8.8 Zum Zweck der Nacherfüllung erforderliche Aufwendungen tragen wir nur bis zur Höhe der Kosten einer Ersatzlieferung an den vertraglich vereinbarten Bestimmungsort. Kosten, die dadurch entstehen, dass sich der Artikel an einem anderen Ort als dem vereinbarten Bestimmungsort befindet – insbesondere An- und Abreisekosten zu Schiffen, Häfen, Reeden oder Werften, Kosten für Servicepersonal, Kran-, Taucher- und Umschlagsleistungen sowie Kosten aus Liegezeit, Off-Hire oder Routenänderungen – tragen wir nicht.
9. Stornierung, Nichtabnahme und Rücksendungen
9.1 Ein Recht des Kunden, einen erteilten und von uns bestätigten Auftrag zu stornieren oder zu ändern, besteht nicht. Stimmen wir einer Stornierung oder Auftragsänderung im Einzelfall zu, so ist der Kunde verpflichtet, uns die bis dahin entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Diese betragen pauschal 5 % des Nettoauftragswerts, mindestens 50,00 EUR, sofern die Ware noch nicht kommissioniert ist.
9.2 Ist die Ware zum Zeitpunkt der Stornierung bereits kommissioniert, konserviert oder versandfertig verpackt, berechnen wir für das Entpacken, die Prüfung, die Wiederkonservierung und die Wiedereinlagerung eine Bearbeitungspauschale von 15 % des Nettowarenwerts, mindestens 75,00 EUR. Bereits angefallene Fracht-, Verpackungs-, Zoll- und Dokumentenkosten werden zusätzlich berechnet. Der Nachweis eines geringeren Aufwands bleibt dem Kunden vorbehalten.
9.3 Nicht stornierbar sind kundenspezifisch gefertigte Artikel, Sonderbeschaffungen sowie Artikel, die wir zur Ausführung des Auftrags bereits bei einem Lieferanten bestellt haben und die dieser nicht oder nur gegen Kostenbeteiligung zurücknimmt. In diesen Fällen schuldet der Kunde die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen; von unseren Lieferanten berechnete Storno- und Wiedereinlagerungskosten geben wir in tatsächlich angefallener Höhe weiter.
9.4 Eine Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform und begründet keinen Anspruch des Kunden. Ausgeschlossen von der Rücknahme sind kundenspezifisch gefertigte Artikel, Sonderbeschaffungen sowie Artikel, die wir eigens für den Auftrag bezogen haben.
9.5 Zurückgenommene Ware muss ungebraucht, unbeschädigt und in ungeöffneter Originalverpackung innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Ablieferung bei uns eingehen. Wir berechnen eine Wiedereinlagerungspauschale von 20 % des Nettowarenwerts, mindestens jedoch 50,00 EUR; die Rücksendekosten trägt der Kunde. Der Nachweis eines geringeren Aufwands bleibt dem Kunden vorbehalten.
10. Haftung
10.1 Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
10.2 In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Ziffer 10.3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 10.3 ausgeschlossen.
10.3 Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
10.4 Soweit wir nach Ziffer 10.2 für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden haften, ist unsere Haftung je Schadensfall auf den Nettowert des betroffenen Auftrags, höchstens jedoch auf 250.000,00 EUR begrenzt. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für entgangenen Gewinn, Nutzungs- und Produktionsausfall, Off-Hire, Charterausfall, Liege-, Schlepp-, Bergungs-, Umleitungs- und Hafenkosten sowie für Ansprüche Dritter gegen den Kunden.
10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
10.6 Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11. Export-, Zoll- und Sanktionsbestimmungen
11.1 Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass ihr keine Hindernisse aufgrund außenwirtschaftsrechtlicher Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union oder – soweit einschlägig – der Vereinigten Staaten von Amerika entgegenstehen. Der Kunde hat uns auf Anforderung den Endverwender, das Bestimmungsland und den Verwendungszweck der Ware mitzuteilen und die erforderlichen Endverbleibserklärungen beizubringen.
11.2 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche anwendbaren Export-, Embargo- und Sanktionsvorschriften einzuhalten. Er sichert zu, dass weder er noch der Endverwender auf einer einschlägigen Sanktionsliste geführt wird und dass die Ware nicht unmittelbar oder mittelbar an gelistete Personen, Organisationen oder Einrichtungen gelangt.
11.3 Der Kunde verpflichtet sich, gelieferte Waren, die in den Anwendungsbereich des Artikels 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen, weder unmittelbar noch mittelbar in die Russische Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation zu verkaufen, auszuführen oder wiederauszuführen. Er wird sich nach besten Kräften bemühen, sicherzustellen, dass dieser Zweck nicht durch Dritte in der nachgelagerten Handelskette vereitelt wird, insbesondere durch Weitergabe einer entsprechenden Verpflichtung an seine Abnehmer. Der Kunde unterrichtet uns unverzüglich über Probleme bei der Anwendung dieser Verpflichtung und stellt uns auf einfaches Verlangen innerhalb von zwei (2) Wochen Informationen über die Einhaltung zur Verfügung.
11.4 Bei einem Verstoß gegen Ziffer 11.2 oder 11.3 sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn außerordentlich zu kündigen, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche erwachsen. Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen, Bußgeldern und Kosten frei, die uns aus einem solchen Verstoß entstehen.
11.5 Verzögerungen aufgrund erforderlicher Genehmigungen, Ausfuhrkontrollen oder Sanktionsprüfungen verlängern die Lieferfrist entsprechend; ein Lieferverzug tritt insoweit nicht ein.
12. Zertifikate und Dokumentation
12.1 Zertifikate, Werkszeugnisse, Konformitätserklärungen, Ursprungszeugnisse und Klassifikationsdokumente werden nur geliefert, wenn sie bei Bestellung ausdrücklich beauftragt wurden. Eine nachträgliche Ausstellung ist nicht möglich. Die Beauftragung von Zertifikaten kann die Lieferzeit verlängern; die hierdurch entstehenden Kosten werden gesondert berechnet.
13. Schutzrechte, Marken und Urheberrechte
13.1 Wir liefern sowohl Originalersatzteile als auch funktionsgleiche Ersatzteile. Die Nennung von Herstellernamen, Marken, Typenbezeichnungen und Herstellerteilenummern dient ausschließlich der Beschreibung und Identifikation des Verwendungszwecks und stellt keine Angabe über die Herkunft der Ware dar. Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, sind wir nicht autorisierter Vertragshändler des jeweiligen Herstellers.
13.2 Uns stehen die Urheber- und sonstigen Schutzrechte an allen Bildern, Filmen, Texten, Zeichnungen, Katalogen, Stücklisten, Teilelisten und Zuordnungs- bzw. Cross-Reference-Listen zu, die wir veröffentlichen oder dem Kunden zur Verfügung stellen. Eine Verwendung, Vervielfältigung oder Weitergabe ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung in Textform nicht gestattet; untersagt ist insbesondere die Verwendung zur Beschaffung entsprechender Artikel bei Dritten.
13.3 Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstige Unterlagen bleiben unser Eigentum und sind uns auf Verlangen zurückzugeben, wenn ein Auftrag nicht erteilt wird.
14. Vertraulichkeit
14.1 Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung. Vertrauliche Informationen sind insbesondere unsere Angebote und Angebotsunterlagen, Preise, Preislisten, Rabatte, Zahlungs- und Lieferkonditionen, Bezugsquellen, technischen Unterlagen, Zeichnungen, Stücklisten sowie Zuordnungs- und Cross-Reference-Listen. Diese Informationen sind auch dann vertraulich, wenn sie nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.
14.2 Der Kunde wird unsere Angebote und die darin genannten Preise und Konditionen weder ganz noch auszugsweise an Dritte weitergeben, veröffentlichen oder Dritten zugänglich machen. Untersagt ist insbesondere die Weitergabe an Wettbewerber von uns, die Verwendung zur Einholung von Vergleichs- oder Nachangeboten bei Dritten sowie das Einstellen in Ausschreibungs-, Beschaffungs- oder Lieferantenportale. Die Weitergabe an den Endkunden oder Schiffseigner des Kunden im erforderlichen Umfang bleibt zulässig, sofern dieser entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet wird.
14.3 Zulässig ist die Weitergabe an gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater sowie an verbundene Unternehmen, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist und die Empfänger entsprechend verpflichtet werden. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits offenkundig waren, ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung offenkundig werden, dem Empfänger vor der Mitteilung rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung offenzulegen sind; im letztgenannten Fall ist die andere Partei, soweit zulässig, vorab zu unterrichten.
14.4 Die Verpflichtung besteht für die Dauer von drei (3) Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort. Ansprüche nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) bleiben unberührt. Wir sind berechtigt, im Fall einer schuldhaften Verletzung der Ziffer 13.2 die Erstattung des hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen.
15. Datenschutz
15.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO, und nur soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Göttingen. Wir sind darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
16.3 Für Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz gilt abweichend von Ziffer 16.2: Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis werden nach der Schiedsgerichtsordnung der German Maritime Arbitration Association (GMAA) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs endgültig entschieden. Schiedsort ist Hamburg, Verfahrenssprache ist Deutsch oder Englisch.
16.4 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Duderstadt.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
17.2 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
17.4 Diese AGB werden in deutscher Sprache und gegebenenfalls in einer englischen Übersetzung zur Verfügung gestellt. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
